Familientherapie: Die Familientherapie gilt als Vorreiter der Systemischen Therapie, da sie als erste Therapieform den Blick vom Individuum auf sein Umfeld gelenkt hat. Viele Methoden und Konzepte wurden in die systemische Therapie übernommen und dennoch besteht die Familientherapie weiterhin als eigenständige Therapieform. Sie ist keine Kassenleistung, wird jedoch als Leistung der Jugendhilfe vom Jugendamt bezahlt, wenn die Entwicklung oder das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Bei der sogenannten AFT (Aufsuchende Familientherapie) kommen die Therapeuten zur Familie nach Hause. Umfang und Dauer werden mit dem Jugendamt im Hilfeplangespräch halbjährlich festgelegt.