Praxis für Selbstzahler
Kosten:
Erstgespräch 30 Min: 30€
Erstgespräch 60 Min: 60€
Beratung/Coaching 60 Min: 90€
Beratung/Coaching 90 Min: 135€
Ermäßigung für Einzelgespräche während Kursteilnahme.
Der Wertbar-Treff ist dank dem Landesprogramm STÄRKE und der Familienbildung Freudenstadt kostenfrei.
Elternkurse werden ebenfalls über das Landesprogramm STÄRKE finanziert.
Vorteile für Selbstzahler
In der Wahl der verschiedenen Verfahren bin ich nicht an Kassenvorgaben gebunden. Das ermöglicht eine Behandlung, die exakt auf Sie zugeschnitten ist und einen Wechsel der Methode, falls Sie mit einem Verfahren nicht klar kommen.
Eine Terminvergabe ist häufig zeitnah möglich, da einige Verfahren relativ kurze und dennoch tiefgreifende Behandlung ermöglichen und keine Genehmigungsverfahren der Krankenkasse abgewartet werden müssen.
Desweiteren werden eventuelle Diagnosen kassenseitig nicht dokumentiert, sodass Ihnen keine ungewünschten Nachteile entstehen (z.B. Beamte oder Privatversicherte).
Mögliche Kostenübernahme
Einzelne private Krankenversicherungen übernehmen in Ausnahmesituationen die Kosten für Heilpraktikerleistungen, jedoch gelten dann die Vorgaben der Krankenkassen zu Genehmigungs- und Therapieverfahren. Fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse nach.
Bei Heilpraktiker-Zusatzversicherungen sind Heilpraktiker für Psychotherapie meistens ausgenommen.
Das Jugendamt kann bei festgestelltem Bedarf und nach Hilfeplangesprächen die Behandlungskosten übernehmen. Hierzu bin ich um einen guten Austausch mit dem Jugendamt bemüht. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.
Bei vorliegendem Pflegegrad können einzelne Leistungen bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Ich berate Sie gerne.
Steuer
Heilpraktikerleistungen (von mir ab Ende 2026 angeboten) sind von der Umsatzsteuer befreit (§4, Abs.14 UStG). Die Kosten für eine Heilbehandlung können Sie als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen.
Meine anderen Angebote sind nach der Kleinunternehmerregelung (§19, Abs.2 UStG) ebenfalls umsatzsteuerfrei. Coaching und Beratung könnten als präventive Maßnahmen steuerlich im Rahmen der Werbungskosten abgesetzt werden.
Und obwohl Nachhilfe nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, weil es vom Kindergeld abgedeckt sein soll, kann Lerntraining bei vorliegender Diagnose als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.