• Psychiater bzw. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: Eine Form von ärztlichen Psychotherapeuten. Facharzt für neurologische, psychologische und psychiatrische Erkrankungen. Diagnosestellung, Behandlung, Erforschung von psychischen Störungen. Berechtigung Medikamente zu verschreiben. Kassenleistung. (Spezialisierung möglich: Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)