- Psychologischer Berater: Keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Ausbildung kann man nur anhand des ausbildenden Instituts, welches häufig genannt wird, erahnen. Letztendlich kann sich aber jeder, der sich einigermaßen auskennt als psychologischer Berater bezeichnen. Die Klienten entscheiden in der Regel selbst darüber, ob sie die Beratung als hilfreich zur Lösung von Problemen oder Überwindung von Herausforderungen erleben. Keine Kassenleistung.